In Málaga ist der 8. Dezember als gesetzlicher Feiertag Inmaculada Concepción ausgewiesen. An diesem Tag ruhen in der Stadt die meisten öffentlichen Einrichtungen und viele Geschäfte bleiben geschlossen. Der Feiertag ist in der Region Costa del Sol offiziell anerkannt und wird jährlich begangen. Die Regelung ist im Amtsblatt der Junta de Andalucía veröffentlicht.