In der Provinz Málaga hat das Provinzgericht sechs Personen verurteilt, die ein Netzwerk von Scheinfirmen betrieben haben, um fast 389.000 Euro an Arbeitslosengeld zu erschleichen. Die Angeklagten hatten fingierte Arbeitsverhältnisse geschaffen, um Beschäftigten den Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen zu ermöglichen, obwohl keine echte Beschäftigung stattfand. Die beiden Hauptorganisatoren wurden jeweils zu zwei Jahren Haft verurteilt, nachdem alle Angeklagten ihre Beteiligung an dem Betrug eingeräumt hatten.
Die Firmen, die überwiegend im Transport- und Liefersektor tätig sein sollten, existierten oft nur auf dem Papier. So verfügte die erste Firma, die ab Ende 2016 von einem Privathaushalt in Málaga aus agierte, weder über Betriebsstätten noch über einen Fuhrpark. Steuerunterlagen zeigten Aktivität lediglich in einem Jahr, obwohl weiterhin zahlreiche Mitarbeiter dort gemeldet waren. Auch fehlten Rechnungen und Geschäftsvorfälle, die der Anzahl der eingetragenen Beschäftigten entsprochen hätten. Zudem entstanden hohe Schulden bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt.
Die gefälschten Arbeitsverträge ermöglichten unterschiedlich hohe Leistungen, von mehreren Tausend Euro bis hin zu kleineren Summen. Einige als Beschäftigte Eingetragene beantragten jedoch überhaupt keine Leistungen. Das Gericht bezeichnete die Praxis als „absolute Simulation nicht vorhandener Arbeitsverhältnisse“ und stellte fest, dass zum Teil Verträge gegen Zahlung arrangiert wurden.
Das betrügerische Modell zog sich durch mehrere Firmen, die in unterschiedlichen Jahren gegründet wurden. Eine weitere Gesellschaft, die 2017 entstand, hatte nahezu leere Bankkonten und keine Rechnungen vorzuweisen, sammelte aber Sozialversicherungs- und Steuerverbindlichkeiten in fünfstelliger Höhe an. Auch eine 2018 gegründete Firma mit etwa 50 eingetragenen Mitarbeitern zeigte keinerlei echte Geschäftstätigkeit, was die Fiktionalität der Beschäftigungsverhältnisse bestätigte.
Bis 2020 setzte sich die Masche fort, unter anderem mit einer Firma, die von einem 28-jährigen Betreiber aus Arriate geführt wurde. Trotz nur 240 Tagen eigener Sozialversicherungsbeiträge war er Arbeitgeber von 36 Beschäftigten. Das Unternehmen verfügte lediglich über ein unversichertes Fahrzeug und wies kaum Einnahmen aus. Die Arbeitsaufsicht erklärte das Unternehmen als fiktiv und strich es 2020 aus dem Register.
Die Verurteilungen umfassen Haftstrafen zwischen 18 Monaten und zwei Jahren, die jedoch unter Auflagen ausgesetzt wurden. Zusätzlich wurden den Haupttätern Sperren für den Bezug von Subventionen und Sozialleistungen von bis zu vier Jahren auferlegt. Die Angeklagten müssen zudem Schadensersatz an die Sozialbehörde SEPE leisten. Die Urteile sind rechtskräftig und nicht anfechtbar.
Für Einwohner, Urlauber und Auswanderer an der Costa del Sol bedeutet der Fall, dass die Behörden weiterhin gegen betrügerische Machenschaften vorgehen, die das Sozialsystem belasten. Die Aufdeckung solcher Netzwerke schützt die Legitimität staatlicher Leistungen und sorgt für gerechtere Bedingungen am Arbeitsmarkt. Fahrer und Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass Scheinarbeitsverhältnisse nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern auch keinen echten Schutz bieten. Die Ermittlungen und Kontrollen in Málaga zeigen, dass die Behörden wachsam bleiben und auch künftig gegen solche Missbräuche vorgehen werden.
Quelle: surinenglish.com
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