Das spanische Verbraucherministerium hat die Mietwagenfirma Avis mit der Höchststrafe von einer Million Euro belegt, weil das Unternehmen Kunden unzulässige Zusatzgebühren für die Bearbeitung von Verkehrsbußgeldern in Rechnung stellte. Avis hatte zwischen 33,88 und 45 Euro zusätzlich zu den offiziellen Strafen verlangt, wenn ein Fahrer während der Anmietung eine Verkehrsverletzung beging. Diese Gebühren wurden als „administrative Verwaltung von Sanktionen“ bezeichnet und sollten angeblich die Kosten für die Bearbeitung der Bußgelder und die Meldung des Fahrers an die Behörden abdecken.
Die spanische Verkehrsrechtslage schreibt jedoch vor, dass der registrierte Fahrzeughalter – in diesem Fall die Mietwagenfirma – verpflichtet ist, den Fahrer zu benennen. Diese Pflicht ist im Artikel 11 des Gesetzes über den Verkehr, die Fahrzeugzirkulation und die Verkehrssicherheit geregelt. Das Ministerium bewertete die Zusatzgebühren daher als unfaire Vertragsklausel, da das Unternehmen Kosten in Rechnung stellte, die es laut Gesetz ohnehin übernehmen muss. Zudem benachteiligte diese Praxis die Kunden zugunsten des Unternehmens, was gegen mehrere Artikel des Allgemeinen Verbraucherschutzgesetzes verstößt.
Der Fall wurde durch eine Beschwerde der baskischen Verbraucherorganisation EKA/ACUV angestoßen, die bereits 2020 vor Gericht gegen die Gebühr vorging. Damals erklärte ein Gericht in Vitoria-Gasteiz die Verwaltungsgebühr für nichtig und untersagte ihre Verwendung in bestehenden und zukünftigen Verträgen. Trotz dieses Urteils nutzte Avis die Klausel weiter, was die Behörde als verschärften Verstoß wertete.
Avis ist außerdem mehrfach wegen weiterer fragwürdiger Geschäftspraktiken kritisiert worden, etwa wegen der Abrechnung für nicht angeforderte Leistungen, der gezielten Abzocke von ausländischen Urlaubern sowie dem Einzug von Geld von Kreditkarten aus früheren Mietverträgen.
Für Kunden, die in Spanien ein Fahrzeug gemietet haben und unerwartete Bußgeldgebühren erhielten, empfiehlt sich eine Prüfung der offiziellen Daten über die Webseite der Dirección General de Tráfico oder die miDGT-App. Dort lassen sich Bußgeldbescheide einsehen und begleichen.
Das Verfahren gegen Avis ist offiziell abgeschlossen, doch das Unternehmen kann gegen die Strafe noch vor Gericht vorgehen. Die Entscheidung sendet eine klare Botschaft an die gesamte Mietwagenbranche, insbesondere in der umsatzstarken Sommersaison an der Costa del Sol und anderen beliebten Urlaubszielen Spaniens. Urlauber sollten Mietverträge künftig genau prüfen und alle Zusatzkosten dokumentieren, um sich vor unrechtmäßigen Forderungen zu schützen. Offizielle Informationen zur Strafe sind beim Ministerium für Soziale Rechte und Verbraucherschutz abrufbar.
Quelle: euroweeklynews.com
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