Neue Bußgeldregeln für zu schnelles Fahren in Spanien: Höhere Strafen und Haftgefahr

Neue Bußgeldregeln für zu schnelles Fahren in Spanien: Höhere Strafen und Haftgefahr

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Von Thomas John - Redaktion Costa del Sol Nachrichten

22 August, 2026

In Spanien gelten seit einiger Zeit strenge Regeln für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die insbesondere auch Fahrer an der Costa del Sol betreffen. Je nach Straßenart und wie viel man über dem Tempolimit fährt, können Bußgelder von 100 bis 600 Euro verhängt werden. Dabei unterscheiden sich die Strafen je nachdem, ob man innerorts oder außerorts unterwegs ist. Auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder weniger, wie vielen Stadtstraßen, gilt eine eigene Bußgeldskala. Für Schnellstraßen und Autobahnen mit Limits von 90 bzw. 120 km/h gibt es eine etwas großzügigere Skala.

Wer 20 km/h zu schnell fährt, zahlt eine pauschale Geldstrafe von 100 Euro, egal wo er unterwegs ist. Überschreitet man diese Grenze, wird es komplizierter: Die Art der Straße entscheidet dann darüber, ob neben einer Geldbuße auch Punkte in Flensburg drohen. Punkte werden erst ab bestimmten Überschreitungen vergeben. Maximal sind sechs Punkte und 600 Euro Strafe möglich. Wer innerorts 60 km/h und mehr oder außerorts 80 km/h und mehr zu schnell fährt, riskiert sogar eine strafrechtliche Verfolgung. In diesem Fall kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten verhängen oder eine Geldstrafe mit gemeinnütziger Arbeit anordnen. Zudem droht ein Fahrverbot von ein bis vier Jahren.

Ein aktuelles Beispiel von der Costa del Sol zeigt, wie ernst die Lage sein kann: Ein Fahrer, der auf einer 60-km/h-Straße nahe Málaga mit 160 km/h erwischt wurde, sieht sich einem solchen Strafverfahren gegenüber. Die früher oft genannten Toleranzen von fünf bis sieben km/h bei Radarmessungen gelten heute kaum noch. Moderne Radargeräte sind sehr präzise, und die erlaubte Messtoleranz liegt je nach Gerät meist nur bei drei bis fünf km/h oder Prozenten.

Die Zahlungsmodalitäten sind klar geregelt: Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat 20 Tage Zeit, um mit 50 Prozent Rabatt zu zahlen, verzichtet dann aber auf Einspruchsmöglichkeiten. Wer die Strafe anfechten will, kann dies innerhalb von 45 Tagen tun, muss dann aber den vollen Betrag zahlen. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Fall an die Steuerbehörden weitergeleitet, die eine zusätzliche Gebühr von 20 Prozent erheben.

Bußgeldbescheide werden ausschließlich postalisch oder elektronisch über das offizielle System der spanischen Verkehrsbehörde DGT zugestellt. E-Mails mit Bußgeldforderungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Betrugsversuche. Für Urlauber und ausländische Fahrer gelten die gleichen Regeln. Mietwagenfirmen geben die Daten der Fahrer weiter und erheben oft eine zusätzliche Verwaltungsgebühr. Punkte hingegen werden nur bei spanischen Führerscheinen eingetragen. Seit einem Abkommen zwischen Großbritannien und der EU aus dem Jahr 2025 wird jedoch auch die Ahndung unbezahlter Bußgelder für ausländische Fahrer verschärft, sodass diese auch nach der Rückkehr ins Heimatland Konsequenzen spüren können.

Für Einwohner, Urlauber und Auswanderer an der Costa del Sol bedeutet dies, dass sie besonders auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen achten sollten. Die Strafen sind hoch, und bei extremen Verstößen drohen neben Geldbußen auch Fahrverbote oder sogar Haftstrafen. Die Verkehrsüberwachung wurde in den letzten Jahren deutlich verschärft, und die Toleranzgrenzen sind enger geworden. Wer sicher unterwegs sein will, sollte die Tempolimits genau beachten und sich nicht auf veraltete Annahmen zu Toleranzen verlassen.

Die nächsten Schritte für Betroffene bestehen darin, Bußgeldbescheide sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fristgerecht zu reagieren. Die Verkehrsbehörde DGT informiert über die genauen Zahlungsfristen und Einspruchsmöglichkeiten. Für Autofahrer an der Costa del Sol bleibt die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen der sicherste Weg, um Bußgelder, Punkte und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Quelle: euroweeklynews.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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