Immer mehr Camper und Wohnmobile an der Costa del Sol und anderen spanischen Küstenregionen müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, wenn sie außerhalb ausgewiesener Campingplätze übernachten. Besonders im Naturpark Cabo de Gata-Níjar wurden in diesem Jahr bereits 98 Verwarnungen gegen Fahrzeuge ausgesprochen, die gegen das nächtliche Park- und Campingverbot verstoßen haben. Die Kontrollen erfolgen durch Umweltbeamte der Junta de Andalucía zusammen mit der örtlichen Polizei von Níjar und konzentrieren sich auf beliebte Strände wie El Playazo, Isleta del Moro, Playa de los Genoveses und Playa de Mónsul.
Die Vorschriften verbieten das Übernachten in bewohnbaren Fahrzeugen oder das Aufstellen von Zelten in nicht dafür vorgesehenen Bereichen des Naturparks zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Dabei reicht das einfache Parken in einem normalen Parkplatz zwar aus, um legal zu sein, doch sobald Campingutensilien wie Stühle, Tische oder Markisen ausgepackt werden, gilt dies als unerlaubtes Campen. Ein Fall, bei dem ein Fahrzeug zu einem improvisierten Campingplatz umfunktioniert wurde, führte zu einer Verwarnung.
Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem andalusischen Naturschutzgesetz und kann bis zu etwa 601 Euro betragen, wenngleich für die aktuellen Fälle die genauen Beträge nicht veröffentlicht wurden. Die Behörden betonen, dass Bußgelder meist das letzte Mittel sind, nachdem Camper zunächst ermahnt und aufgefordert wurden, den Platz zu verlassen. Teilweise wurden Fahrzeuge auch abgeschleppt oder Parkplätze zeitweise gesperrt. Die Kontrollen sind Teil einer seit sieben Jahren bestehenden Sommer-Überwachung, die im Vorjahr 268 Verstöße registrierte und über 22 Tonnen Müll von der Küste entfernte.
Diese Verschärfung der Regeln ist nicht auf den Naturpark Cabo de Gata beschränkt, sondern betrifft die gesamte spanische Küste. Eine seit März 2026 gültige Anweisung der spanischen Straßenverkehrsbehörde DGT stellt klar, dass das bloße Parken eines Wohnmobils legal ist, das Ausfahren von Campingzubehör jedoch als Camping gilt und außerhalb ausgewiesener Plätze verboten bleibt. Zusätzlich gilt das strikte Verbot von Camping und Parken an Stränden gemäß dem spanischen Küstenschutzgesetz von 1988.
Andere touristische Regionen Spaniens setzen diese Regelungen ebenfalls rigoros um. So verhängte Ibiza dieses Jahr Bußgelder von bis zu 30.000 Euro bei unerlaubtem Parken von Wohnmobilen auf unerschlossenem Gelände. An der Costa del Sol wurden Camper in Fuengirola nach einer Neuregelung am ehemaligen Messegelände vor 200 Euro Strafen gewarnt, während die Gemeinde Vélez-Málaga weiterhin Lösungen für das langjährige Problem des Wohnmobilparkens in Torre del Mar prüft.
Für Urlauber bedeutet dies, dass sie besonders in den Sommermonaten genau auf die erlaubten Park- und Campingzonen achten müssen, um Bußgelder zu vermeiden. Anbieter und Kommunen setzen verstärkt auf Kontrollen und Infrastruktur, um den Naturschutz sicherzustellen und die Lebensqualität an der Küste zu erhalten. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Einhaltung der Vorschriften künftig noch genauer überprüft wird und die Strafen für Verstöße konsequent durchgesetzt werden.
Quelle: euroweeklynews.com
Zum Original