Autokäufer in Andalusien können seit dem 7. Oktober 2026 von einer erweiterten staatlichen Förderung profitieren. Die Regionalregierung unterstützt den Kauf bestimmter neuer Fahrzeuge mit 4.000 Euro. Anders als bei vielen anderen Förderprogrammen ist dafür kein Elektroauto mit Ladekabel erforderlich.
Der Plan Renove Vehículos Andalucía richtet sich inzwischen nicht mehr ausschließlich an Selbstständige. Auch Privatpersonen und Unternehmen können die Förderung beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Für Einwohner der Provinz Málaga und der übrigen Costa del Sol ist insbesondere wichtig, dass das Programm auch für ausländische Residenten mit steuerlichem Wohnsitz in Andalusien offensteht.
Das Wichtigste in Kürze
- 4.000 Euro Förderung für ein förderfähiges neues Fahrzeug.
- Auch Benziner, Diesel und nicht extern aufladbare Hybridfahrzeuge kommen infrage, sofern sie die Emissionsgrenzen einhalten.
- Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen können Anträge stellen.
- Privatpersonen benötigen ihren steuerlichen Wohnsitz in Andalusien.
- Das neue Fahrzeug darf höchstens 35.000 Euro ohne Mehrwertsteuer kosten.
- Ein mindestens zehn Jahre altes Fahrzeug mit gültiger ITV muss endgültig verschrottet werden.
- Das alte Fahrzeug muss nicht auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein.
- Die Antragsfrist endet spätestens am 15. November 2026, möglicherweise früher bei vorzeitiger Schließung.
- Insgesamt stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Wer kann die 4.000 Euro Förderung beantragen?
Seit der Änderung der Förderbedingungen können drei Gruppen am Programm teilnehmen: Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen.
Privatpersonen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, müssen ihren steuerlichen Wohnsitz in Andalusien haben. Das gilt beispielsweise für Arbeitnehmer oder Rentner, die dauerhaft in der Provinz Málaga leben und dort steuerlich ansässig sind.
Selbstständige und Unternehmen benötigen einen steuerlichen Wohnsitz oder eine Betriebsstätte in Andalusien. Für wirtschaftlich tätige Antragsteller gelten zusätzliche steuerliche und beihilferechtliche Voraussetzungen.
Die spanische Staatsangehörigkeit wird nicht verlangt. Deshalb können grundsätzlich auch Deutsche, Österreicher und andere ausländische Residenten die Förderung beantragen.
Ein Ferienhaus an der Costa del Sol oder eine NIE allein reichen jedoch nicht aus, um als Privatperson die Voraussetzung des steuerlichen Wohnsitzes zu erfüllen.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Das Programm unterscheidet zwischen zwei Fahrzeugklassen.
Personenkraftwagen (M1)
Gefördert werden neue Pkw mit einem offiziellen CO₂-Ausstoß von maximal 120 Gramm pro Kilometer.
Dazu können je nach Motorisierung und homologierten Emissionswerten Benziner, Diesel und Hybridfahrzeuge ohne externe Lademöglichkeit gehören.
Entscheidend ist nicht allein die Antriebsart, sondern der konkrete Emissionswert des jeweiligen Fahrzeugs.
Leichte Nutzfahrzeuge (N1)
Auch neue Lieferwagen und leichte Transporter können gefördert werden.
Für diese Fahrzeuge gelten eine technisch zulässige Gesamtmasse von höchstens 3.500 Kilogramm und ein maximaler CO₂-Ausstoß von 159 Gramm pro Kilometer.
Damit ist das Programm auch für kleinere Handwerksbetriebe, Dienstleister und Selbstständige interessant, die einen neuen Transporter benötigen.
Reine Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Plug-in-Hybride gehören nicht zu den mit diesem Programm geförderten Fahrzeugen.
Wie teuer darf das neue Auto sein?
Der Kaufpreis darf höchstens 35.000 Euro ohne Mehrwertsteuer betragen.
Bei Anwendung des regulären spanischen Mehrwertsteuersatzes von 21 Prozent entspricht dies rechnerisch einem Bruttopreis von 42.350 Euro.
Die Grenze bezieht sich jedoch auf den maßgeblichen Nettopreis. Käufer sollten sich deshalb vom Händler bestätigen lassen, welcher Preis für den Förderantrag berücksichtigt wird.
Das Fahrzeug muss neu sein und in Spanien zugelassen werden. Der Kauf kann auch über Finanzierungsleasing oder ein entsprechendes Renting-Modell erfolgen.
Wichtig ist außerdem, dass sich der verkaufende Händler beziehungsweise die Verkaufsstelle physisch in Andalusien befindet.
Muss ein altes Auto verschrottet werden?
Ja. Die endgültige Verschrottung eines älteren Fahrzeugs ist eine zentrale Voraussetzung.
Das alte Fahrzeug muss mindestens zehn Jahre alt sein, in Spanien zugelassen sein und zum Zeitpunkt der endgültigen Abmeldung über eine gültige ITV verfügen.
Die Verschrottung muss über einen autorisierten Entsorgungsbetrieb erfolgen. Dieser stellt die erforderliche Bescheinigung über die endgültige Abmeldung aus.
Eine wichtige Neuerung: Das verschrottete Fahrzeug muss nicht mehr dem Antragsteller gehören.
Dadurch können beispielsweise auch Personen grundsätzlich antragsberechtigt sein, die ein altes Fahrzeug aus dem Familienumfeld zur Verschrottung verwenden. Die ordnungsgemäße Abmeldung und die erforderlichen Unterlagen müssen trotzdem nachgewiesen werden.
Ein altes Fahrzeug ohne gültige ITV erfüllt die Fördervoraussetzungen nicht.
Kann die Förderung auch für bereits gekaufte Fahrzeuge beantragt werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Regierung berücksichtigt grundsätzlich förderfähige Neufahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erworben wurden.
Auch Anträge, die seit dem 15. April 2026 gestellt wurden und sich noch in Bearbeitung befinden oder bereits bewilligt wurden, können unter den vorgesehenen Übergangsregeln von den verbesserten Bedingungen profitieren.
Entscheidend ist, dass sämtliche Anforderungen und Nachweispflichten erfüllt werden.
Gibt es jetzt 5.000 Euro Förderung?
Nein. Die reguläre Förderung beträgt insgesamt 4.000 Euro je Fahrzeug.
Ursprünglich lag die Förderung bei 3.000 Euro. Die Regionalregierung hat den Betrag im Oktober um 1.000 Euro erhöht.
Wer bereits einen Antrag nach den alten Bedingungen gestellt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die zusätzlichen 1.000 Euro beantragen.
Hierfür ist ein ausdrücklicher Antrag über das vorgesehene Verfahren erforderlich. Die Erhöhung wird nicht automatisch jedem früheren Antragsteller ausgezahlt.
Bis wann kann man den Antrag stellen?
Die Antragsfrist läuft grundsätzlich bis zum 15. November 2026.
Allerdings kann die zuständige Agencia Andaluza de la Energía das Verfahren durch eine veröffentlichte Entscheidung auch früher schließen.
Das Programm verfügt über ein Gesamtbudget von fünf Millionen Euro. Die Anträge werden grundsätzlich nach ihrem Eingang bearbeitet, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Deshalb sollten Interessenten nicht bis zum letzten Tag warten.
Wie wird die Förderung beantragt?
Zuständig ist die Agencia Andaluza de la Energía.
Die Antragstellung erfolgt über die von der Regionalregierung vorgesehenen Verwaltungswege. Privatpersonen ohne wirtschaftliche Tätigkeit können den Antrag elektronisch oder über die gesetzlich zugelassenen Verwaltungsregister einreichen.
Unternehmen und andere zur elektronischen Kommunikation verpflichtete Antragsteller müssen die dafür vorgesehenen elektronischen Verfahren nutzen.
Für die Antragstellung und spätere Nachweise sind insbesondere die Identität des Antragstellers, die Angaben zum Neufahrzeug und die Dokumente zur Verschrottung des alten Fahrzeugs relevant.
Für das Altfahrzeug werden unter anderem die Bescheinigung über die endgültige Abmeldung, die Fahrzeugpapiere und der Nachweis der gültigen ITV verlangt.
Informationen und Zugang zum Verfahren stellt die Agencia Andaluza de la Energía bereit.
Was bedeutet das für deutsche Residenten an der Costa del Sol?
Wer beispielsweise in Marbella, Fuengirola, Mijas, Estepona oder Málaga steuerlich ansässig ist und ein älteres Fahrzeug ersetzen möchte, kann grundsätzlich von der Förderung profitieren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller deutscher oder spanischer Staatsangehöriger ist.
Wichtig sind die steuerliche Ansässigkeit, die technischen Voraussetzungen des neuen Fahrzeugs und die ordnungsgemäße Verschrottung eines geeigneten Altfahrzeugs.
Ein in Deutschland zugelassenes altes Auto erfüllt die Anforderung der spanischen Zulassung dagegen nicht ohne Weiteres.
Wer ein Fahrzeug kaufen möchte, sollte daher vor Abschluss des Kaufvertrags sowohl die Förderfähigkeit des konkreten Modells als auch die Voraussetzungen für das Altfahrzeug überprüfen.
Unsere Einordnung
Die Erweiterung des Plan Renove Vehículos Andalucía macht die Förderung für einen wesentlich größeren Personenkreis interessant.
Vor allem die Öffnung für Privatpersonen und die Abschaffung der bisherigen Eigentumsvoraussetzung beim Altfahrzeug können zusätzliche Antragsteller erreichen.
Allerdings ist die Förderung an klare Bedingungen geknüpft. Ein neues Fahrzeug muss die Emissionsgrenzen einhalten, der Händler muss in Andalusien ansässig sein und ein mindestens zehn Jahre altes, in Spanien zugelassenes Fahrzeug mit gültiger ITV muss endgültig verschrottet werden.
Für Residenten ist besonders wichtig, die steuerliche Ansässigkeit nicht mit dem bloßen Besitz einer NIE oder einer Ferienimmobilie zu verwechseln.
Da die Mittel begrenzt sind und Anträge nach Eingangsreihenfolge berücksichtigt werden, empfiehlt sich vor einem geplanten Autokauf die Prüfung der aktuellen Förderbedingungen und der verfügbaren Mittel.
Quelle: infoaxarquia.es
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