Die Stadt Fuengirola an der Costa del Sol unterstützt ihre Einwohner auch 2026 mit einer Ermäßigung von 30 Prozent auf bestimmte kommunale Steuern. Nach Angaben des Rathauses profitieren in diesem Jahr mehr als 80.000 Steuerbescheide von der Regelung. Insgesamt stellt die Stadt dafür rund 4,7 Millionen Euro bereit.
Die Förderung betrifft die Grundsteuer (IBI), die Kraftfahrzeugsteuer (IVTM) und die kommunale Abfallgebühr (GEMER).
Allerdings erhält nicht jeder Steuerzahler automatisch den Rabatt. Entscheidend sind unter anderem die Anmeldung in Fuengirola, die rechtzeitige Zahlung der ersten Steuerrate und das Fehlen offener Schulden gegenüber der Verwaltung.
Seit dem 1. Oktober läuft der zweite Zahlungszeitraum. Er endet am 18. Dezember 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Fuengirola gewährt berechtigten Einwohnern eine Steuerermäßigung von 30 Prozent.
- Mehr als 80.000 Steuerbescheide profitieren 2026 von der Förderung.
- Die Stadt stellt dafür rund 4,7 Millionen Euro bereit.
- Betroffen sind Grundsteuer (IBI), Kfz-Steuer (IVTM) und Abfallgebühr (GEMER).
- Voraussetzung ist unter anderem eine Anmeldung in Fuengirola von mindestens einem Jahr.
- Die erste Steuerrate musste spätestens am 20. August 2026 bezahlt werden.
- Der zweite Zahlungszeitraum läuft vom 1. Oktober bis zum 18. Dezember 2026.
- Ansprechpartner ist die Steuerabteilung des Rathauses unter 952 589 300.
Wer bekommt die Steuerermäßigung in Fuengirola?
Die Förderung richtet sich an Steuerzahler, die in Fuengirola gemeldet sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nach Angaben der Stadtverwaltung gelten folgende Bedingungen:
1. Anmeldung in Fuengirola
Der Steuerzahler muss im kommunalen Melderegister (Padrón Municipal) eingetragen sein.
Im Steuerkalender 2026 nennt die Stadt eine Mindestdauer der Anmeldung von einem Jahr.
2. Keine offenen Schulden
Es dürfen keine ausstehenden Schulden gegenüber der Verwaltung bestehen.
Wer noch offene kommunale Forderungen hat, sollte seinen Status bei der Steuerabteilung prüfen lassen.
3. Rechtzeitige Zahlung der ersten Rate
Die erste Steuerrate musste innerhalb des freiwilligen Zahlungszeitraums beglichen werden.
Dieser endete am 20. August 2026.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann von der kommunalen Förderung profitieren.
Welche Steuern werden um 30 Prozent reduziert?
Die Regelung betrifft drei wichtige kommunale Abgaben.
Grundsteuer (IBI)
Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles ist die spanische Grundsteuer.
Sie betrifft Eigentümer von Immobilien, beispielsweise Wohnungen, Häusern oder Grundstücken.
Für deutsche Residenten mit Wohneigentum in Fuengirola ist die IBI deshalb besonders relevant.
Kraftfahrzeugsteuer (IVTM)
Die Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica ist die kommunale Kraftfahrzeugsteuer.
Sie fällt für entsprechend steuerpflichtige Fahrzeuge an.
Wer sein Fahrzeug in Fuengirola versteuert und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann von der Förderung profitieren.
Abfallgebühr (GEMER)
Die Gebühr für die kommunale Abfallwirtschaft wird in Fuengirola als GEMER bezeichnet.
Auch diese Abgabe gehört zu den drei Steuerarten, für die die Stadt die Förderung vorsieht.
Andere kommunale Steuern und Gebühren sind nicht automatisch von der 30-Prozent-Regelung erfasst.
Wie funktioniert die Ermäßigung von 30 Prozent?
Die Stadt Fuengirola teilt die betroffenen Jahresabgaben grundsätzlich in zwei Raten auf.
Die erste Rate beträgt 70 Prozent des jeweiligen Steuerbetrags.
Die zweite Rate umfasst die verbleibenden 30 Prozent.
Erfüllt ein Steuerzahler die Voraussetzungen für die kommunale Förderung, übernimmt die Stadt den entsprechenden Anteil.
Ein einfaches Rechenbeispiel:
Bei einer jährlichen Grundsteuer von 500 Euro ergibt sich folgende Aufteilung:
- Erste Rate: 350 Euro
- Zweite Rate: 150 Euro
- Kommunale Förderung bei erfüllten Voraussetzungen: 150 Euro
- Tatsächlich zu zahlender Betrag: 350 Euro
Das Beispiel berücksichtigt keine weiteren möglichen Ermäßigungen.
Wichtig ist deshalb, dass die 30-Prozent-Förderung nicht mit einer zusätzlichen Ermäßigung auf den bereits reduzierten Betrag verwechselt wird.
Welche Zahlungsfristen gelten 2026?
Die Stadtverwaltung hat für die betroffenen Steuern folgende Termine festgelegt.
| Zahlungszeitraum | Datum | Bedeutung |
|---|---|---|
| Frühzahlung | 1. April bis 5. Mai | Zeitraum für 5 % Frühzahlerrabatt |
| Erste Rate | 6. Mai bis 20. August | Zahlung von 70 % der Jahresabgabe |
| Zweite Rate | 1. Oktober bis 18. Dezember | Zahlung der verbleibenden 30 %, sofern keine Förderung greift |
Für Steuerzahler, die ihre Rechnungen per Lastschrift bezahlen, gelten gesonderte Abbuchungstermine.
Der reguläre Abbuchungstermin für die zweite Rate ist der 16. Oktober 2026.
Wer seine erste Rate nicht rechtzeitig bezahlt hat oder die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt, sollte die noch offene Forderung rechtzeitig prüfen.
Können auch deutsche Residenten die Ermäßigung erhalten?
Die Förderung ist nicht auf spanische Staatsbürger beschränkt.
Entscheidend sind die Voraussetzungen der kommunalen Regelung, insbesondere die Anmeldung in Fuengirola und die ordnungsgemäße Zahlung der Steuern.
Für deutsche Staatsbürger, die dauerhaft in Fuengirola wohnen, ist daher vor allem die Eintragung im Padrón Municipal wichtig.
Wer zwar eine Immobilie in Fuengirola besitzt, seinen Wohnsitz aber in einer anderen Gemeinde hat, erfüllt die Voraussetzung der örtlichen Anmeldung möglicherweise nicht.
Das betrifft beispielsweise Eigentümer von Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen.
In solchen Fällen sollte die Steuerabteilung prüfen, ob ein Anspruch auf die Förderung besteht.
Gibt es weitere Steuerermäßigungen?
Neben der 30-Prozent-Förderung bietet Fuengirola weitere Vergünstigungen.
Dazu gehört ein Rabatt von 5 Prozent für die rechtzeitige Vorauszahlung innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums.
Außerdem sieht die Stadt eine Ermäßigung von 5 Prozent bei der Zahlung per Bankeinzug vor.
Diese Vergünstigungen sind von der kommunalen Förderung über 30 Prozent zu unterscheiden.
Welche Kombination im Einzelfall möglich ist und wie die Ermäßigungen auf dem Steuerbescheid berechnet werden, können Steuerzahler bei der zuständigen Abteilung erfragen.
Wo können Einwohner ihre Steuern bezahlen?
Die Stadt Fuengirola stellt mehrere Zahlungswege zur Verfügung.
Online: Über die elektronische Verwaltungsplattform des Rathauses, die sogenannte Sede Electrónica.
Banküberweisung: Die Zahlung ist auch per Überweisung möglich. Dafür sollten die Zahlungsinformationen des jeweiligen Steuerbescheids verwendet werden.
Bürgerterminals: Entsprechende Automaten stehen in den Verwaltungsstellen von Los Boliches und El Boquetillo zur Verfügung.
Postämter: Auch über die spanische Post Correos können kommunale Steuern bezahlt werden.
Rathaus: Eine persönliche Zahlung ist bei den zuständigen Stellen im Rathaus möglich.
Wer Fragen zu seinem Steuerbescheid hat, sollte sich vor der Zahlung an die kommunale Steuerabteilung wenden.
Wo bekommt man Hilfe bei Fragen zur Steuerermäßigung?
Zuständig ist die Steuer- und Einzugsabteilung des Rathauses von Fuengirola.
Ayuntamiento de Fuengirola – Área de Recaudación
Adresse: Plaza de España 1, Fuengirola
Telefon: 952 589 300
E-Mail: recaudacionvoluntaria@fuengirola.org
Reguläre Öffnungszeiten der Bürgerbetreuung:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr.
Während der Feria del Rosario vom 6. bis 12. Oktober gelten besondere Öffnungszeiten von 10:00 bis 13:30 Uhr.
Die Stadt empfiehlt, bei Fragen zu Steuerbescheiden, offenen Beträgen oder der Anwendung der Ermäßigung direkt Kontakt mit der Steuerabteilung aufzunehmen.
Was tun, wenn die Ermäßigung nicht berücksichtigt wurde?
Wer in Fuengirola gemeldet ist und glaubt, die Voraussetzungen zu erfüllen, sollte zunächst seinen Steuerbescheid überprüfen.
Dabei sind insbesondere folgende Fragen wichtig:
- Besteht die Anmeldung in Fuengirola bereits seit mindestens einem Jahr?
- Wurde die erste Steuerrate bis zum 20. August 2026 bezahlt?
- Gibt es möglicherweise noch offene Forderungen gegenüber der Verwaltung?
- Wurde die Förderung auf dem Steuerbescheid korrekt berücksichtigt?
Bei Unklarheiten kann die Steuerabteilung des Rathauses Auskunft geben.
Hilfreich ist es, den betreffenden Steuerbescheid, einen Zahlungsnachweis und die persönlichen Identifikationsdaten bereitzuhalten.
Ob eine nachträgliche Korrektur möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Unsere Einordnung: Besonders interessant für dauerhaft in Fuengirola lebende Eigentümer
Die Steuerermäßigung kann für dauerhaft in Fuengirola lebende Einwohner eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten.
Besonders relevant ist die Regelung für Personen, die eine Immobilie besitzen, ein Fahrzeug angemeldet haben und kommunale Abfallgebühren bezahlen.
Entscheidend ist jedoch die Unterscheidung zwischen Eigentum und Wohnsitz.
Allein der Besitz einer Wohnung in Fuengirola reicht nicht aus, um automatisch von der Förderung zu profitieren.
Die Stadt knüpft die Vergünstigung ausdrücklich an die örtliche Anmeldung und die Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
Für deutsche Residenten ist deshalb die korrekte Anmeldung im Padrón Municipal besonders wichtig.
Wer bereits seit längerer Zeit in Fuengirola wohnt, sollte prüfen, ob die Ermäßigung auf seinen Steuerbescheiden berücksichtigt wurde.
Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss dagegen die regulären Zahlungsfristen beachten.
Mit dem 18. Dezember 2026 steht für die zweite Rate ein konkreter Termin fest, den betroffene Steuerzahler nicht versäumen sollten.
Quelle: areacostadelsol.com
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