Parlamentswahl in Spanien: Málaga bietet Online-Prüfung des Wählerverzeichnisses an
Die Stadt Málaga hat einen Online-Service angekündigt, mit dem Bürger ihre Eintragung im Wählerverzeichnis für die spanische Parlamentswahl am 29. November 2026 überprüfen können. Nach Angaben der Stadt soll die Abfrage vom 12. bis 19. November über die Website von Gestrisam möglich sein.
Allerdings gibt es eine wichtige Abweichung zwischen der städtischen Ankündigung und dem offiziellen Wahlkalender: Das spanische Statistikamt INE nennt bereits den 12. bis 19. Oktober als gesetzliche Frist für die Prüfung und Berichtigung des Wählerverzeichnisses. Wahlberechtigte sollten daher nicht bis November warten, wenn sie einen Fehler in ihren Daten vermuten.
Für ausländische Residenten ist außerdem wichtig: Bei dieser Wahl dürfen nur spanische Staatsangehörige abstimmen. Eine deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Spanien reicht nicht aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Wahltermin: Sonntag, 29. November 2026
- Gewählt werden: Spanischer Kongress und Senat
- Wahlberechtigt: Spanische Staatsangehörige ab 18 Jahren mit gültigem Wahlrecht und Eintragung im Wählerverzeichnis
- EU-Residenten: Ohne spanische Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt
- Offizielle Frist zur Prüfung und Berichtigung: 12. bis 19. Oktober 2026
- Zusätzliche Online-Abfrage in Málaga: Laut Stadtverwaltung vom 12. bis 19. November angekündigt
- Briefwahl beantragen: Bis 19. November 2026
- Briefwahl abgeben: Spätestens am 25. November 2026 nach dem veröffentlichten Wahlkalender
Málaga richtet Online-Abfrage des Wahlregisters ein
Die Stadtverwaltung Málaga stellt über Gestrisam, die städtische Einrichtung für Steuerverwaltung und weitere Verwaltungsdienstleistungen, einen digitalen Zugang zum Wählerverzeichnis bereit.
Der Dienst soll es Wahlberechtigten ermöglichen, ihre persönliche Eintragung zu kontrollieren.
Die Abfrage erfolgt nach vorheriger Identifizierung der betreffenden Person. Eine öffentliche Einsicht in die Daten anderer Wähler ist damit nicht verbunden.
Nach Angaben der Stadt wird die Abfrage ausschließlich elektronisch angeboten.
Direkter Zugang:
Stadt Málaga – Wählerverzeichnis und Wahlen bei Gestrisam
Achtung: Unterschiedliche Termine für die Prüfung des Wählerverzeichnisses
In der Mitteilung der Stadt Málaga wird der Zeitraum vom 12. bis 19. November 2026 genannt.
Der offizielle Wahlkalender des Instituto Nacional de Estadística (INE) legt die Frist zur Einsicht und Berichtigung des Wahlregisters jedoch auf den 12. bis 19. Oktober 2026 fest.
Während dieser gesetzlichen Frist können Wahlberechtigte Fehler in ihrer Eintragung beanstanden, beispielsweise eine fehlende Registrierung oder fehlerhafte persönliche Daten.
Die angekündigte städtische November-Abfrage sollte daher nicht mit der gesetzlichen Frist zur Berichtigung verwechselt werden.
Wer Unstimmigkeiten feststellt, sollte sich unmittelbar an die Oficina del Censo Electoral wenden und klären, welche Möglichkeiten im konkreten Fall noch bestehen.
Offizieller Wahlkalender des INE
Wer darf bei der spanischen Parlamentswahl wählen?
Bei der Wahl am 29. November werden die Abgeordneten des Congreso de los Diputados und die gewählten Mitglieder des Senado bestimmt.
Wahlberechtigt sind spanische Staatsangehörige, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, im Wahlregister stehen und denen das Wahlrecht nicht durch eine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Das gilt grundsätzlich auch für spanische Staatsangehörige, die im Ausland leben und entsprechend registriert sind.
Dürfen Deutsche und andere EU-Bürger mit Wohnsitz in Málaga wählen?
Nein, nicht allein aufgrund ihres Wohnsitzes.
Deutsche, Österreicher und andere EU-Staatsangehörige dürfen unter den jeweils geltenden Voraussetzungen bei spanischen Kommunalwahlen und Europawahlen wählen.
Für die spanischen Parlamentswahlen gilt dieses Wahlrecht jedoch nicht.
Wer beispielsweise seit vielen Jahren in Málaga lebt, eine NIE-Nummer besitzt, im Melderegister (Padrón Municipal) eingetragen ist und eine EU-Registrierungsbescheinigung hat, erhält dadurch kein Wahlrecht für den spanischen Kongress oder Senat.
Anders ist es bei Personen, die zusätzlich die spanische Staatsangehörigkeit besitzen und die weiteren Wahlvoraussetzungen erfüllen.
Wie lässt sich die Eintragung überprüfen?
Neben dem städtischen Angebot können Wahlberechtigte die elektronische Verwaltung des spanischen Statistikamtes nutzen.
Dort steht eine Abfrage des persönlichen Wahlregistereintrags zur Verfügung.
Für die elektronische Identifizierung wird das System Cl@ve verwendet.
INE – Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen
Das INE informiert dabei auch über das zuständige Wahllokal und den Wahlbezirk.
Wer Fragen zur Registrierung hat, kann die Wahlregisterbehörde unter der kostenlosen Telefonnummer 900 343 232 kontaktieren.
Welche Fristen gelten für die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die am 29. November nicht persönlich im Wahllokal abstimmen können oder möchten, können die Briefwahl beantragen.
| Vorgang | Frist |
|---|---|
| Briefwahl beantragen | 6. Oktober bis 19. November |
| Versand der Wahlunterlagen | 9. bis 22. November |
| Briefwahl abgeben | Spätestens 25. November |
| Wahltag | 29. November |
Die Briefwahl kann in einer Correos-Filiale oder online über die Website der spanischen Post beantragt werden.
Für den Online-Antrag ist eine gültige elektronische Identifizierung erforderlich, beispielsweise ein elektronischer DNI oder ein anerkanntes digitales Zertifikat.
Nach Genehmigung des Antrags werden die Wahlunterlagen an die angegebene Adresse geschickt.
Wichtig: Wer erfolgreich Briefwahl beantragt hat, kann bei dieser Wahl anschließend nicht mehr persönlich im Wahllokal abstimmen.
Offizielle Informationen zur Briefwahl bei Correos
Was gilt für spanische Wahlberechtigte, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten?
Für spanische Wahlberechtigte, die sich während der Wahl vorübergehend im Ausland aufhalten, gelten andere Verfahren und Fristen.
Die Beantragung der entsprechenden Auslandsbriefwahl ist nach dem offiziellen Wahlkalender vom 6. bis zum 31. Oktober 2026 möglich.
Dafür ist grundsätzlich eine persönliche Antragstellung über die zuständige spanische Auslandsvertretung erforderlich.
Personen, die dauerhaft im Ausland leben und im entsprechenden Auslandswahlregister eingetragen sind, unterliegen wiederum besonderen Regeln.
Informationen des INE zu den Parlamentswahlen 2026
Wann und wo wird am 29. November gewählt?
Die Wahllokale öffnen am Sonntag, dem 29. November 2026, um 9:00 Uhr und schließen um 20:00 Uhr.
Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen zum zuständigen Wahllokal und Wahlbezirk.
Nach dem offiziellen Kalender werden diese Benachrichtigungen zwischen dem 2. und 10. November verschickt.
Zur Identifizierung im Wahllokal können unter anderem ein gültiger DNI, ein Reisepass oder ein Führerschein mit Foto verwendet werden.
Was sollten ausländische Residenten an der Costa del Sol beachten?
Für Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist vor allem die Unterscheidung zwischen dem kommunalen Melderegister und dem Wahlregister wichtig.
Eine Anmeldung beim Rathaus bedeutet nicht automatisch, dass jemand bei jeder Wahl in Spanien stimmberechtigt ist.
Auch ein bereits bestehendes Wahlrecht bei Kommunal- oder Europawahlen lässt sich nicht auf die spanischen Parlamentswahlen übertragen.
Spanische Staatsangehörige, die kürzlich umgezogen sind oder ihre persönlichen Daten geändert haben, sollten dagegen ihre Eintragung im Wahlregister überprüfen.
Maßgeblich für diese Wahl ist grundsätzlich der zum 1. August 2026 abgeschlossene Wahlregisterstand.
Unsere Einordnung: Die Wahlberechtigung ist wichtiger als die Online-Abfrage
Die neue Abfragemöglichkeit der Stadt Málaga kann für Wahlberechtigte hilfreich sein, insbesondere um ihre persönlichen Daten und die Zuordnung zum Wahllokal zu kontrollieren.
Für deutschsprachige Einwohner der Costa del Sol ist jedoch entscheidend, dass die spanische Parlamentswahl nicht mit den Kommunal- und Europawahlen verwechselt wird.
Ein langfristiger Wohnsitz in Spanien, eine NIE-Nummer oder die Anmeldung im Padrón begründen für sich genommen kein Wahlrecht bei dieser Abstimmung.
Klärungsbedarf besteht außerdem bei den veröffentlichten Terminen: Während Málaga eine Online-Abfrage im November ankündigt, nennt das INE den Oktober als gesetzliche Frist für die Prüfung und Berichtigung des Wahlregisters.
Wer tatsächlich wahlberechtigt ist und einen Fehler vermutet, sollte deshalb die offiziellen Informationen des INE heranziehen und nicht auf die angekündigte November-Abfrage warten.
Quellen: Ayuntamiento de Málaga, 16. Oktober 2026; Instituto Nacional de Estadística (INE); spanisches Innenministerium, 14. Oktober 2026; Área Costa del Sol, 17. Oktober 2026.
Originalmeldung von Área Costa del Sol

