Mijas erhöht IBI-Bonus für Großfamilien von 50 % auf 90 %

Mijas erhöht IBI-Bonus für Großfamilien von 50 % auf 90 %

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Von Thomas John - Redaktion Costa del Sol Nachrichten

29 Oktober, 2026

Die Stadt Mijas an der Costa del Sol hat am 28. Oktober 2026 eine Änderung ihrer Grundsteuersatzung beschlossen. Großfamilien sollen künftig 90 Prozent Ermäßigung auf die kommunale Grundsteuer (IBI) erhalten statt bisher 50 Prozent. Auch Eigentümer, die Solaranlagen oder Aerothermie installieren, können von einer neuen Steuervergünstigung profitieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Großfamilien: Die IBI-Ermäßigung steigt von 50 auf 90 Prozent.
  • Ersparnis: Bei 300 Euro regulärer Grundsteuer sinkt die jährliche Zahlung auf 30 Euro.
  • Gültigkeit: Die Regelung für Großfamilien ist ohne feste zeitliche Begrenzung vorgesehen.
  • Kinder mit Behinderung: Bei mindestens 33 Prozent anerkannter Behinderung zählt ein Kind für die Einstufung als Großfamilie doppelt.
  • Solarenergie und Aerothermie: 50 Prozent IBI-Ermäßigung für maximal drei Steuerjahre.
  • Sozialwohnungen (VPO): Die 50-prozentige Ermäßigung kann unter bestimmten Voraussetzungen jährlich neu beantragt werden.

Großfamilien in Mijas zahlen künftig deutlich weniger Grundsteuer

Der Stadtrat von Mijas hat beschlossen, die Grundsteuerermäßigung für anerkannte Großfamilien (familias numerosas) auf den gesetzlich zulässigen Höchstsatz von 90 Prozent anzuheben.

Bisher betrug die Ermäßigung 50 Prozent.

Bürgermeisterin Ana Mata verdeutlichte die Änderung anhand einer Familie, deren jährliche Grundsteuer normalerweise 300 Euro beträgt:

Regelung Jährliche IBI
Ohne Ermäßigung 300 €
Bisher: 50 % Ermäßigung 150 €
Neu: 90 % Ermäßigung 30 €

Im Beispiel spart die Familie künftig 120 Euro zusätzlich pro Jahr.

Die neue Regelung ist unbefristet vorgesehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein einmal bewilligter Steuerbonus unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen dauerhaft bestehen bleibt. Die Familie muss weiterhin die geltenden Bedingungen erfüllen.

Kinder mit Behinderung werden besonders berücksichtigt

Die Satzungsänderung sieht außerdem eine Erleichterung für Familien mit Kindern mit Behinderung vor.

Ein Kind mit einem anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 33 Prozent wird bei der Einstufung als Großfamilie doppelt berücksichtigt.

Damit können auch Familien mit weniger als drei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen die erforderliche Einstufung erreichen.

Entscheidend ist der offiziell anerkannte Status als familia numerosa. Die steuerliche Vergünstigung ergibt sich nicht allein aus der Anzahl der Kinder.

Auch Solaranlagen und Aerothermie werden gefördert

Neben den Entlastungen für Familien führt Mijas eine neue Steuervergünstigung für Investitionen in erneuerbare Energien ein.

Eigentümer, die entsprechende Systeme zur Nutzung von Sonnenenergie oder Umgebungswärme installieren, sollen eine Ermäßigung von 50 Prozent auf ihre Grundsteuer erhalten können.

Die Regelung umfasst insbesondere:

  • Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung
  • Solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Aerothermie-Systeme zur Nutzung von Umgebungswärme

Die Steuervergünstigung gilt für maximal drei Steuerjahre, beginnend mit dem Steuerjahr nach der Antragstellung.

Beispiel: Bei einer regulären IBI von 600 Euro jährlich würde eine bewilligte Ermäßigung von 50 Prozent eine Ersparnis von 300 Euro pro Jahr bedeuten. Über drei Jahre wären das insgesamt 900 Euro, sofern die Voraussetzungen durchgehend erfüllt sind.

Die Förderung soll freiwillige Investitionen in eine bessere Energieeffizienz unterstützen. Welche technischen Nachweise erforderlich sind und ob die Vergünstigung mit anderen IBI-Ermäßigungen kombiniert werden kann, muss anhand der endgültigen Satzungsfassung geprüft werden.

Änderungen für Sozialwohnungen (VPO)

Auch Eigentümer von öffentlich geförderten Wohnungen, den sogenannten Viviendas de Protección Oficial (VPO), profitieren von den Änderungen.

Die bisherige Ermäßigung von 50 Prozent für die ersten drei Jahre nach der endgültigen Einstufung als Sozialwohnung bleibt bestehen.

Für die folgenden Jahre wird das Verfahren vereinfacht. Die Steuervergünstigung kann jährlich eigenständig beantragt werden, ohne dass sie bereits im Vorjahr bewilligt worden sein muss.

Außerdem entfällt die bisherige Einkommensobergrenze.

Voraussetzung ist weiterhin, dass:

  • Die Immobilie ihren offiziellen Status als Sozialwohnung behält.
  • Die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird.
  • Der Eigentümer bei Antragstellung seine kommunalen Steuerpflichten erfüllt hat.

Die Stadtverwaltung überprüft die beiden letztgenannten Voraussetzungen von Amts wegen.

Wo kann die IBI-Ermäßigung beantragt werden?

Für die Beantragung ist die Steuerverwaltung des Rathauses Mijas zuständig.

Die Stadt bietet bereits ein Verfahren zur Beantragung der Grundsteuerermäßigung für Großfamilien an.

Nach den bisher veröffentlichten Verwaltungsinformationen gehören zu den erforderlichen Unterlagen unter anderem:

  • Nachweis über den Status als Großfamilie (Título de Familia Numerosa)
  • Letzter Grundsteuerbescheid
  • Meldebescheinigung des Haushalts (Empadronamiento colectivo)
  • Eigentumsnachweis der Immobilie
  • Gegebenenfalls weitere steuerliche Nachweise oder entsprechende Einwilligungen zur behördlichen Überprüfung

Da das bisherige Verwaltungsverfahren noch die alte Ermäßigung von 50 Prozent ausweist, sollten Antragsteller vor der Einreichung prüfen, ob die Unterlagen und Voraussetzungen bereits an die neue Satzung angepasst wurden.

Anlaufstellen der Stadtverwaltung:

  • Rathaus Mijas: Avenida Virgen de la Peña 2, 29650 Mijas
  • Las Lagunas: Calle Río Adra 25, 29651 Las Lagunas
  • La Cala de Mijas: Paseo Bulevar de La Cala 43, 29649 La Cala de Mijas
  • Telefon: 952 48 59 00
  • E-Mail: info@mijas.es

Offizielle Informationen zur IBI-Ermäßigung und Antragstellung

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Der Stadtrat hat die Satzungsänderung am 28. Oktober 2026 beschlossen.

Aus der bisherigen Mitteilung geht jedoch noch nicht eindeutig hervor, ab welchem Steuerjahr die neuen Vergünstigungen tatsächlich angewendet werden.

Dafür sind das weitere Satzungsverfahren, die amtliche Veröffentlichung und das festgelegte Inkrafttreten entscheidend.

Betroffene Eigentümer sollten deshalb vor einer Antragstellung prüfen, ob die neuen Bestimmungen bereits wirksam sind.

Unsere Einordnung: Besonders interessant für Familien und Immobilieneigentümer

Die Erhöhung von 50 auf 90 Prozent ist eine spürbare Entlastung für Großfamilien in Mijas. Gerade bei höheren Grundsteuerbeträgen kann die jährliche Ersparnis mehrere Hundert Euro erreichen.

Auch die neue Förderung für Solaranlagen und Aerothermie ist für Immobilieneigentümer interessant. Sie reduziert nicht unmittelbar die Anschaffungskosten, kann aber die laufenden Kosten einer Immobilie über mehrere Jahre senken.

Für deutschsprachige Eigentümer in Mijas ist besonders wichtig, dass solche Steuervergünstigungen nicht automatisch allein durch den Immobilienbesitz gewährt werden. Maßgeblich sind die jeweiligen Voraussetzungen und das kommunale Antragsverfahren.

Offen bleiben derzeit insbesondere die genaue Antragsfrist für die neuen Regelungen und das erste Steuerjahr, in dem sie angewendet werden.

Quelle: Ayuntamiento de Mijas, Pressemitteilung vom 28. Oktober 2026.

Originalmitteilung der Stadt Mijas

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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