Die Stadtverwaltung von Torremolinos hat formelle Einwände gegen die geplanten Änderungen am spanischen Küstengesetz eingereicht. Hintergrund ist die Anpassung der Vorschriften an EU-Wettbewerbsregeln, die vom spanischen Ministerium für Ökologie vorangetrieben wird. Die Änderungen folgen einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, das im Dezember 2024 gegen Spanien eingeleitet wurde. Dabei geht es vor allem um die automatische Verlängerung von 75 Jahre laufenden Konzessionen für kommerzielle Betriebe auf öffentlichem Meeresgrund, die als wettbewerbswidrig eingestuft werden.
Torremolinos, mit seiner rund sieben Kilometer langen Küstenlinie, sieht durch die Reformen die Existenz wichtiger Strandbars, Kioske und Freizeiteinrichtungen gefährdet. Die Stadt fordert daher, dass die neuen Regelungen nur für zukünftige Konzessionen gelten und die Rechte der bestehenden Betreiber gewahrt bleiben. In ihrem Einspruch verlangt die Verwaltung außerdem die Einrichtung eines Übergangsrahmens, der Entschädigungsmechanismen vorsieht und die wirtschaftlichen Folgen der Änderungen bewertet.
Politisch ist die Angelegenheit umstritten: Während die regierenden Parteien PP und Vox die Schutzmaßnahmen für die Küstenbetriebe unterstützen, kritisieren sozialistische Oppositionsräte das Vorgehen als politisches Kalkül. Der Unterdelegierte der Regierung in Málaga, Javier Salas, betonte jedoch, dass die derzeitigen Betreiber keinen unmittelbaren Verlust ihrer Konzessionen befürchten müssen. Er erklärte, die Reform werde nicht das Verschwinden der Strandbars an der andalusischen Küste bedeuten.
Die EU-Kommission hatte Spanien aufgefordert, seine Küstenregelungen zu reformieren, da die automatische Verlängerung von Konzessionen ohne Wettbewerbsprüfung gegen EU-Recht verstoße. Dies betrifft insbesondere den touristisch stark genutzten Küstenabschnitt an der Costa del Sol, wo wirtschaftliche Interessen und Umweltschutzvorgaben aufeinanderprallen. Die spanische Zentralregierung steht nun vor der Aufgabe, zwischen EU-Anforderungen und regionalen Anliegen einen Ausgleich zu finden.
Für die Betreiber der Strandbars in Torremolinos bedeutet die geplante Gesetzesänderung eine erhebliche Unsicherheit. Sollte die Gesetzesnovelle greifen, könnten bestehende Konzessionen infrage gestellt werden, was für die lokale Tourismuswirtschaft spürbare Auswirkungen hätte. Die Stadtverwaltung bemüht sich daher um eine Lösung, die bestehende Betriebe schützt und zugleich den EU-Vorgaben entspricht.
Derzeit läuft das Konsultationsverfahren, in dem die Eingaben der betroffenen Kommunen und Organisationen geprüft werden. Die endgültige Fassung der Küstenregelungen steht noch aus. Bis dahin bleibt offen, wie die Übergangsregelungen ausgestaltet werden und ob konkrete Entschädigungen für die Betriebe vorgesehen sind. Für Einwohner, Urlauber und Auswanderer an der Costa del Sol ist die Entwicklung wichtig, da sie Einfluss auf das touristische Angebot und die Nutzung der Küste hat.
Quelle: surinenglish.com
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