Vélez-Málaga zieht Mitglieder für 90 Wahlurnentische der Parlamentswahl am 29. November

Vélez-Málaga zieht Mitglieder für 90 Wahlurnentische der Parlamentswahl am 29. November

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Von Thomas John - Redaktion Costa del Sol Nachrichten

4 November, 2026

Vélez-Málaga lost 810 Wahlhelfer aus: Diese Fristen gelten für Betroffene

In Vélez-Málaga sind 810 Personen für den Einsatz bei der spanischen Parlamentswahl am 29. November 2026 ausgelost worden. Sie sollen die insgesamt 90 Wahltische der Gemeinde besetzen oder als Stellvertreter bereitstehen. Wer eine entsprechende Benachrichtigung erhält, muss bestimmte Fristen beachten. Eine Ablehnung ist nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahltermin: Sonntag, 29. November 2026.
  • 90 Wahltische in fünf Wahlbezirken und 50 Wahlsektionen.
  • 810 ausgeloste Personen: 270 reguläre Mitglieder und 540 Stellvertreter.
  • Benachrichtigung: Die Ernennung soll innerhalb von drei Tagen nach der Auslosung mitgeteilt werden.
  • Einwände: Innerhalb von sieben Tagen nach der Benachrichtigung möglich.
  • Ab 65 Jahren: Ausgeloste Personen können innerhalb derselben Frist auf das Amt verzichten.
  • Zuständige Stelle: Die Junta Electoral de Zona entscheidet über begründete Einwände.

90 Wahltische für die Parlamentswahl in Vélez-Málaga

Der Stadtrat von Vélez-Málaga hat am 3. November 2026 in einer außerordentlichen Sitzung die Mitglieder der Wahltische für die bevorstehende spanische Parlamentswahl ausgelost.

Die Wahl zum Congreso de los Diputados und zum Senado findet am Sonntag, dem 29. November 2026, statt.

Im Gemeindegebiet werden insgesamt 90 Wahltische eingerichtet. Diese verteilen sich auf fünf Wahlbezirke und 50 Wahlsektionen.

Für jeden Wahltisch werden ein Präsident und zwei weitere Mitglieder (vocales) benötigt. Hinzu kommen jeweils zwei Stellvertreter pro Funktion.

Die Auslosung ergab folgende Verteilung:

Funktion Personen
Präsidenten 90
Weitere Mitglieder 180
Stellvertreter 540
Gesamt 810

Damit stehen für jeden der 90 Wahltische neun ausgeloste Personen zur Verfügung, von denen regulär drei die Wahl durchführen.

Wie wurden die Wahlhelfer ausgewählt?

Die Stadtverwaltung verwendete für die Auslosung die Software IDA_CELEC des spanischen Statistikamtes Instituto Nacional de Estadística (INE).

Das Programm wählt nach dem Zufallsprinzip Personen aus dem Wählerverzeichnis aus, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Grundlage ist das spanische Wahlgesetz LOREG (Ley Orgánica del Régimen Electoral General).

Die ausgewählten Personen müssen unter 70 Jahre alt sein und lesen und schreiben können. Für den Vorsitz eines Wahltisches gelten zusätzliche Bildungsanforderungen.

Die Auslosung ist kein freiwilliges Bewerbungsverfahren. Wer ausgewählt wird, übernimmt grundsätzlich eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe.

Was passiert, wenn man als Wahlhelfer ausgelost wurde?

Nach der Auslosung übermittelt die Stadtverwaltung die entsprechenden Listen an die zuständige Wahlbehörde.

Die ausgewählten Personen erhalten anschließend eine offizielle Benachrichtigung über ihre Ernennung.

Diese muss nach dem Wahlgesetz grundsätzlich innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Zusammen mit der Benachrichtigung erhalten die Betroffenen ein Handbuch, das die Aufgaben und Abläufe am Wahltag erläutert.

Wichtig: Die Frist für eine mögliche Ablehnung beginnt mit dem Erhalt der offiziellen Benachrichtigung, nicht bereits mit dem Tag der Auslosung.

Kann man die Ernennung als Wahlhelfer ablehnen?

Ja. Allerdings ist die Mitwirkung an einem Wahltisch grundsätzlich verpflichtend.

Wer aus einem anerkannten Grund nicht teilnehmen kann, muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung einen begründeten Antrag bei der zuständigen Junta Electoral de Zona stellen.

Die angegebenen Gründe müssen durch geeignete Unterlagen belegt werden.

Die Wahlbehörde entscheidet innerhalb von fünf Tagen über den Antrag.

Wird die Entschuldigung anerkannt, kann ein Stellvertreter nachrücken.

Ein Antrag bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die betreffende Person von ihren Pflichten befreit ist.

Sonderregelung für Personen ab 65 Jahren

Für ältere Wahlberechtigte sieht das spanische Wahlgesetz eine besondere Regelung vor.

Personen zwischen 65 und 69 Jahren können zwar ausgelost werden, haben jedoch das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach der Benachrichtigung auf die Ernennung zu verzichten.

Personen ab 70 Jahren gehören nicht mehr zu dem Personenkreis, aus dem regulär Mitglieder der Wahltische ausgelost werden.

Betroffene sollten ihren Verzicht innerhalb der vorgesehenen Frist gegenüber der zuständigen Wahlbehörde erklären.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer am Wahltag?

Die Mitglieder eines Wahltisches sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe verantwortlich.

Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung des Wahltisches, die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Überwachung der Stimmabgabe und die anschließende Auszählung.

Auch die ausgelosten Stellvertreter müssen grundsätzlich zum vorgesehenen Zeitpunkt erscheinen.

Ob sie tatsächlich während des gesamten Wahltages benötigt werden, hängt davon ab, ob die regulär vorgesehenen Mitglieder ihre Aufgaben übernehmen können.

Was bedeutet die Auslosung für Einwohner von Vélez-Málaga?

Für die meisten Einwohner ändert sich durch die Auslosung zunächst nichts. Sie können am 29. November regulär an der Parlamentswahl teilnehmen.

Unmittelbar betroffen sind dagegen die 810 ausgelosten Personen.

Sie sollten ihre offizielle Benachrichtigung sorgfältig lesen und insbesondere die Frist für mögliche Einwände beachten.

Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen verhindert ist, sollte sich frühzeitig über die gesetzlichen Voraussetzungen informieren und erforderliche Nachweise zusammenstellen.

Die endgültige Entscheidung über eine Befreiung trifft die zuständige Wahlbehörde.

Quellen: InfoAxarquía, 3. November 2026; spanisches Wahlgesetz LOREG, Artikel 25 bis 27; Königliches Dekret 806/2026 zur Parlamentswahl am 29. November 2026.

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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