Mijas stellt 850.000 Euro für soziale Einrichtungen bereit – Anträge bis 19. November
Die Stadt Mijas an der Costa del Sol stellt im Jahr 2026 insgesamt 850.000 Euro für gemeinnützige Organisationen und soziale Projekte bereit. Vereine, Stiftungen und andere förderberechtigte Einrichtungen können ihre Anträge noch bis einschließlich 19. November 2026 über das elektronische Rathaus einreichen. Die Gelder sollen unter anderem die Betreuung benachteiligter Menschen, Gesundheitsprojekte, Kinder- und Jugendschutz sowie die laufende Arbeit sozialer Einrichtungen unterstützen.
Das Wichtigste in Kürze
- Fördersumme: Insgesamt 850.000 Euro.
- Antragsfrist: 19. November 2026 einschließlich.
- Antragstellung: Über das elektronische Rathaus von Mijas (Sede Electrónica).
- Antragsberechtigt: Registrierte, als gemeinnützig auf kommunaler Ebene anerkannte Vereine, Stiftungen und andere Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
- Förderbereiche: Soziale Integration, Betriebskosten, Unterstützung gesundheitlich belasteter Menschen sowie Kinder- und Jugendschutz.
- Wichtig: Privatpersonen können diese Zuschüsse nicht direkt beantragen.
Vier Förderprogramme mit insgesamt 850.000 Euro
Die Stadtverwaltung hat die Fördermittel auf vier Bereiche verteilt:
| Förderlinie | Verwendungszweck | Budget |
|---|---|---|
| 1 | Soziale und berufliche Integration benachteiligter Menschen | 180.000 € |
| 2 | Laufende Kosten und Aufrechterhaltung der Vereinsarbeit | 360.000 € |
| 3 | Unterstützung von Menschen mit Krankheiten, Suchterkrankungen oder körperlichen und psychischen Einschränkungen | 230.000 € |
| 4 | Prävention und Schutz von Kindern und Jugendlichen | 80.000 € |
| Gesamt | 850.000 € |
Die größte Summe ist mit 360.000 Euro für die laufenden Kosten sozialer Einrichtungen vorgesehen. Damit können Organisationen unterstützt werden, die bereits regelmäßig Hilfsangebote für die Bevölkerung bereitstellen.
Die vierte Förderlinie richtet sich unter anderem an Programme gegen Schulabbruch, zur Betreuung gefährdeter Minderjähriger und zur Unterstützung sozial benachteiligter Jugendlicher.
Wer darf die Fördermittel beantragen?
Die Ausschreibung richtet sich nicht an einzelne Bürger, sondern ausschließlich an förderberechtigte soziale Organisationen.
Zum Ende der Antragsfrist müssen die Einrichtungen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eintragung im kommunalen Register für Vereine und Organisationen von Mijas.
- Anerkennung als Utilidad Pública Municipal, also als gemeinnützig im Sinne der kommunalen Fördervorschriften.
- Tätigkeit im Gemeindegebiet von Mijas.
- Erfüllung der steuerlichen Pflichten gegenüber der spanischen Steuerbehörde und der Gemeinde.
- Keine offenen Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung.
- Keine gesetzlichen Ausschlussgründe für den Bezug öffentlicher Subventionen.
Zusätzlich muss das beantragte Projekt einen konkreten Bezug zu Mijas haben oder den Einwohnern der Gemeinde zugutekommen.
Eine Organisation, die außerhalb von Mijas ansässig ist, sollte deshalb vor der Antragstellung prüfen, ob sie sämtliche kommunalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eine bloße Tätigkeit an der Costa del Sol reicht nicht aus.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Anträge müssen spätestens am 19. November 2026 über die elektronische Verwaltungsplattform des Rathauses eingereicht werden.
Die Antragsteller sollten zunächst prüfen, welche Förderlinie zu ihrem Projekt passt und welche Unterlagen die jeweilige Ausschreibung verlangt.
Wichtig sind insbesondere eine nachvollziehbare Projektbeschreibung, die geplanten Ausgaben und die Darstellung des gesellschaftlichen Nutzens.
Die Stadtverwaltung bewertet die Anträge in einem Wettbewerbsverfahren (concurrencia competitiva). Die Förderung wird daher nicht automatisch gewährt, nur weil eine Einrichtung die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Offizielle Anlaufstellen:
Vor dem Absenden sollten Antragsteller die vollständige Ausschreibung einschließlich der vorgeschriebenen Formulare, Ausgabenzeiträume und Nachweispflichten kontrollieren.
Wie viele Anträge darf eine Einrichtung stellen?
Grundsätzlich darf jede Organisation pro Förderlinie einen Antrag einreichen.
Eine Ausnahme gilt für die erste Förderlinie zur sozialen Integration. Hier ist ein zusätzlicher Antrag zulässig, wenn das Projekt ausdrücklich der Prävention von Obdachlosigkeit oder der Betreuung und sozialen Wiedereingliederung wohnungsloser Menschen dient.
Organisationen, die in mehreren Bereichen tätig sind, können sich somit grundsätzlich für unterschiedliche Förderlinien bewerben, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.
Können die Zuschüsse mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Ja. Die Stadt Mijas erlaubt ausdrücklich die Kombination mit anderen öffentlichen oder privaten Fördermitteln für denselben Zweck.
Dies gilt beispielsweise für Zuschüsse anderer spanischer Verwaltungen, europäischer Einrichtungen oder privater Organisationen.
Dabei müssen die jeweils geltenden Förderbedingungen beachtet werden. Eine doppelte Finanzierung über die tatsächlich förderfähigen Kosten hinaus ist nicht zulässig.
Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?
Bei der Vergabe berücksichtigt die Stadtverwaltung insbesondere:
- Qualität, Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des eingereichten Projekts.
- Erfahrung und fachliche Spezialisierung der Organisation.
- Erwartete soziale Wirkung im Gemeindegebiet.
- Zahl der Menschen, die unmittelbar oder mittelbar profitieren.
Die Zuschüsse werden nach einer Bewertung der eingereichten Anträge vergeben. Es handelt sich somit nicht um eine pauschale Zahlung an sämtliche registrierten Vereine.
Was bedeutet die Förderung für die Einwohner von Mijas?
Die 850.000 Euro sollen soziale Angebote in der Gemeinde sichern und neue Projekte ermöglichen.
Davon können beispielsweise Familien mit Unterstützungsbedarf, Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke, Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen und von sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen profitieren.
Ein direkter Anspruch einzelner Bürger auf einen Anteil der Fördermittel entsteht durch die Ausschreibung allerdings nicht.
Unsere Einordnung
Die Förderung ist besonders für gemeinnützige Organisationen wichtig, die ihre Arbeit durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und öffentliche Zuschüsse finanzieren.
Bemerkenswert ist, dass Mijas mit 360.000 Euro einen großen Teil des Budgets für laufende Betriebskosten vorsieht. Dadurch können nicht nur neue Projekte, sondern auch bestehende soziale Angebote unterstützt werden.
Für interessierte Einrichtungen ist die verbleibende Antragsfrist entscheidend. Da neben einer Projektbeschreibung auch formale Voraussetzungen erfüllt werden müssen, sollten die Unterlagen rechtzeitig vorbereitet werden.
Ob und in welcher Höhe einzelne Organisationen tatsächlich gefördert werden, entscheidet sich erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Quelle: Ayuntamiento de Mijas, Pressemitteilung vom 29. Oktober 2026. Ergänzende Angaben: La Voz de Málaga.

