Málaga: 27 Jahre Haft für Nachhilfelehrer wegen Sexualstraftaten an fünf Minderjährigen
Der Oberste Gerichtshof von Andalusien (TSJA) hat die Verurteilung eines Nachhilfelehrers aus Málaga wegen Sexualstraftaten an fünf Minderjährigen bestätigt. Die Gesamtfreiheitsstrafe wurde allerdings von ursprünglich 34 auf 27 Jahre reduziert. Grund dafür ist eine rechtliche Neubewertung einzelner Strafverschärfungen, nicht eine Änderung der festgestellten Taten.
Die Übergriffe ereigneten sich zwischen 2018 und 2023. Die betroffenen Kinder waren zum Tatzeitpunkt zwischen elf und 14 Jahre alt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Tribunal Superior de Justicia de Andalucía (TSJA).
- Haftstrafe: 27 Jahre statt ursprünglich 34 Jahre.
- Betroffene: Fünf Minderjährige im Alter von elf bis 14 Jahren.
- Tatzeitraum: 2018 bis 2023.
- Straftaten: Zwei Fälle sexueller Aggression, einer davon fortgesetzt, sowie drei Fälle sexuellen Missbrauchs nach der spanischen rechtlichen Einordnung.
- Weitere Sanktionen: Berufsverbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen, Kontakt- und Annäherungsverbot sowie gerichtlich angeordnete Überwachung.
- Entschädigungen: Zwischen 2.000 und 10.000 Euro je betroffenem Kind.
Gericht bestätigt die festgestellten Taten
Der verurteilte Mann betrieb eine Nachhilfeakademie in Málaga. Diese befand sich im selben Gebäude wie seine Wohnung.
Nach den gerichtlichen Feststellungen nutzte er seine Vertrauens- und Autoritätsposition gegenüber den minderjährigen Schülern aus, um über mehrere Jahre sexuelle Übergriffe zu begehen.
Die Audiencia Provincial de Málaga hatte ihn dafür ursprünglich zu insgesamt 34 Jahren Haft verurteilt.
Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof von Andalusien bestätigte die wesentlichen Feststellungen der ersten Instanz, änderte jedoch die Strafzumessung.
Warum wurde die Haftstrafe von 34 auf 27 Jahre reduziert?
Die Reduzierung um sieben Jahre beruht auf einer juristischen Korrektur.
Der TSJA gab der Berufung der Verteidigung teilweise statt. Dabei ging es um die rechtliche Bewertung zweier Straftaten und die Anwendung strafverschärfender Umstände.
Nach Auffassung des Gerichts durften bestimmte Umstände nicht mehrfach zur Verschärfung der Strafe herangezogen werden.
Die Richter änderten deshalb die Strafberechnung und reduzierten die Gesamtfreiheitsstrafe auf 27 Jahre.
Wichtig: Die Herabsetzung der Strafe bedeutet nicht, dass das Gericht die Übergriffe angezweifelt oder die Feststellungen der ersten Instanz aufgehoben hätte.
Weitere Verurteilung wegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern
Neben den Sexualstraftaten wurde der Mann auch wegen des Besitzes von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt.
Nach den Gerichtsangaben hatte er freiwillig Datenträger beziehungsweise Computerdateien übergeben, auf denen sich entsprechendes Bild- und Videomaterial befand.
Die spanische Berichterstattung ordnet diesen Tatbestand als eine Form der corrupción de menores ein.
Berufsverbot und Kontaktverbot zum Schutz der Betroffenen
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wurden weitere Maßnahmen angeordnet.
Der Verurteilte darf keine beruflichen oder unbezahlten Tätigkeiten ausüben, die einen Kontakt zu Minderjährigen beinhalten.
Außerdem wurden Kontakt- und Annäherungsverbote gegenüber den betroffenen Kindern verhängt.
Hinzu kommt eine gerichtlich angeordnete Überwachung (libertad vigilada).
Die Gerichte stellten darüber hinaus fest, dass die Übergriffe bei den Betroffenen psychische und emotionale Folgen verursacht hatten.
Entschädigungen zwischen 2.000 und 10.000 Euro
Der Verurteilte muss den fünf Betroffenen zudem finanzielle Entschädigungen zahlen.
Je nach Einzelfall liegen die festgesetzten Beträge zwischen 2.000 und 10.000 Euro.
Die unterschiedlichen Summen berücksichtigen die jeweiligen Umstände und Folgen der Taten.
Die Entschädigungszahlungen sind unabhängig von der verhängten Freiheitsstrafe.
Unsere Einordnung: Strafreduzierung trotz bestätigter Taten
Die Entscheidung des TSJA zeigt einen wichtigen Unterschied zwischen der Feststellung einer Straftat und der rechtlichen Berechnung der Strafe.
Das Berufungsgericht hat die wesentlichen Feststellungen der ersten Instanz bestätigt, gleichzeitig aber Fehler bei der Anwendung strafverschärfender Umstände korrigiert.
Damit bleibt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verurteilten nach dem Berufungsurteil bestehen, während sich die Gesamtfreiheitsstrafe um sieben Jahre verringert.
Der Fall verdeutlicht außerdem, welche besondere Verantwortung Personen tragen, denen Minderjährige im Rahmen von Unterricht oder Betreuung anvertraut werden.
Neben der Haftstrafe sollen insbesondere das Berufsverbot sowie die Kontakt- und Annäherungsverbote die Betroffenen schützen.
Quelle: Andalucía Información, 30. Oktober 2026, Bericht über das Urteil des Tribunal Superior de Justicia de Andalucía.

