ZBE-Bußgelder in Málaga: Benalmádena fordert Rückzahlungen nach Gerichtsurteil
Nach der gerichtlichen Aufhebung wichtiger Vorschriften zur Niedrigemissionszone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) in Málaga wächst der Druck auf die Stadtverwaltung, bereits verhängte Bußgelder zurückzuzahlen. Die VOX-Fraktion in Benalmádena fordert Bürgermeister Juan Antonio Lara auf, sich für eine automatische Erstattung der Strafen an betroffene Einwohner einzusetzen.
Málaga hat die Verhängung neuer ZBE-Bußgelder am 14. Oktober 2026 eingestellt. Was mit bereits bezahlten Strafen geschieht, ist dagegen noch nicht abschließend geklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtsurteil: Das Oberste Gericht Andalusiens (TSJA) hat die Vorschriften der Mobilitätsverordnung zur ZBE in Málaga aufgehoben.
- Grund: Ungleichbehandlung von Fahrzeugen abhängig davon, ob sie in Málaga steuerlich registriert waren.
- Neue Bußgelder: Seit dem 14. Oktober 2026 ausgesetzt.
- Bisherige Sanktionen: In der Regel 200 Euro, bei ermäßigter Zahlung 100 Euro.
- Betroffene Verfahren: Rund 35.000 nach Angaben der aktuellen Berichterstattung.
- Rückzahlung: Noch keine allgemeine automatische Erstattung beschlossen.
- Politische Forderung: VOX Benalmádena verlangt Rückzahlungen ohne Einzelanträge.
- Weitere Planung: Málaga will eine neue rechtliche Grundlage für die Niedrigemissionszone schaffen.
Warum hat das Gericht die ZBE-Regelung aufgehoben?
Das Tribunal Superior de Justicia de Andalucía (TSJA) hat mit seinem Urteil 896/2026 die Vorschriften der Mobilitätsverordnung von Málaga aufgehoben, die die Niedrigemissionszone regeln.
Hintergrund ist eine Klage der VOX-Fraktion im Stadtrat von Málaga.
Die bisherige Regelung unterschied zwischen Fahrzeugen, die in Málaga steuerlich registriert waren, und Fahrzeugen aus anderen Gemeinden.
Dadurch konnten bestimmte ältere Fahrzeuge mit ungünstiger Umweltklassifizierung weiterhin in der ZBE fahren, sofern sie in Málaga angemeldet waren.
Für vergleichbare Fahrzeuge aus Benalmádena, Torremolinos, Rincón de la Victoria oder anderen Gemeinden galten dagegen Einschränkungen.
Das Gericht beanstandete diese Ungleichbehandlung.
Mit einem ergänzenden Beschluss stellte das TSJA im Oktober klar, dass die Aufhebung die Vorschriften zur Niedrigemissionszone betrifft und nicht die gesamte Mobilitätsverordnung der Stadt Málaga.
Seit dem 14. Oktober werden keine neuen ZBE-Bußgelder mehr verhängt
Nach der gerichtlichen Klarstellung kündigte die Stadtverwaltung Málaga am 13. Oktober an, die Sanktionen auszusetzen.
Seit Mittwoch, dem 14. Oktober, werden deshalb keine neuen Bußgelder mehr auf Grundlage der aufgehobenen ZBE-Vorschriften verhängt.
Die Stadt muss nun eine neue Regelung ausarbeiten, die den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Verkehrsregeln im Stadtzentrum aufgehoben wurden.
Andere Zufahrtsbeschränkungen, Verkehrszeichen, Fußgängerzonen und allgemeine Verkehrsvorschriften bleiben unabhängig davon zu beachten.
Was passiert mit bereits verhängten Bußgeldern?
Die entscheidende Frage für betroffene Autofahrer ist bislang offen.
Nach Angaben der aktuellen Berichterstattung geht es um rund 35.000 bearbeitete Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der ZBE.
Die üblichen Geldbußen beliefen sich auf 200 Euro. Wer innerhalb der vorgesehenen Frist bezahlte, konnte den Betrag auf 100 Euro reduzieren.
Bürgermeister Francisco de la Torre erklärte, dass die Stadt Bußgelder zurückzahlen werde, soweit dies rechtlich erforderlich sei.
Eine pauschale Rückerstattung sämtlicher bereits gezahlter Strafen wurde jedoch noch nicht angekündigt.
Die zuständigen Verwaltungsstellen müssen klären, welche Auswirkungen die Gerichtsentscheidung auf die unterschiedlichen Verfahren hat.
Dabei kann insbesondere der Verfahrensstand eine Rolle spielen.
Unterschied zwischen offenen und bereits bezahlten Bußgeldern
Nicht alle betroffenen Autofahrer befinden sich in derselben rechtlichen Situation.
| Situation | Was bisher bekannt ist |
|---|---|
| Noch kein Bußgeldbescheid | Neue ZBE-Sanktionen nach der aufgehobenen Regelung sind ausgesetzt |
| Bußgeld erhalten, noch nicht bezahlt | Verfahrensstand und mögliche Rechtsmittel prüfen |
| Einspruch bereits eingelegt | Ausgang des laufenden Verfahrens abwarten beziehungsweise bei der Behörde nachfragen |
| Bußgeld bereits bezahlt | Automatische Rückzahlung bislang nicht zugesagt |
| Verfahren rechtskräftig abgeschlossen | Rechtliche Überprüfung hängt vom Einzelfall ab |
Die gerichtliche Aufhebung einer kommunalen Vorschrift führt nicht in jedem Fall automatisch zur Erstattung bereits rechtskräftig abgeschlossener Sanktionen.
Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt unter anderem von der rechtlichen Grundlage der Strafe und dem Stand des Verwaltungsverfahrens ab.
Was fordert VOX in Benalmádena?
Joaquín Amann, Sprecher der VOX-Fraktion im Rathaus von Benalmádena, verlangt von Bürgermeister Juan Antonio Lara, gegenüber der Stadt Málaga auf eine automatische Rückzahlung hinzuwirken.
Die Forderung betrifft insbesondere Einwohner von Benalmádena, die wegen der Einfahrt in die Niedrigemissionszone von Málaga mit einem Bußgeld belegt wurden.
Nach Ansicht der Fraktion sollen die Betroffenen ihr Geld zurückerhalten, ohne selbst ein Verwaltungsverfahren zur Rückforderung einleiten zu müssen.
VOX hatte sich bereits im Juni nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils entsprechend geäußert.
Amann kündigte an, das Thema im regulären Oktober-Plenum des Stadtrats erneut anzusprechen und den Bürgermeister nach den bisherigen Schritten zu fragen.
Auch auf Provinzebene hat VOX einen Antrag eingebracht, der eine Rückzahlung von Amts wegen einschließlich gegebenenfalls gesetzlich geschuldeter Zinsen verlangt.
Dabei handelt es sich um politische Forderungen. Eine entsprechende allgemeine Rückzahlungspflicht wurde dadurch noch nicht festgestellt.
Wie reagiert die Stadt Málaga?
Bürgermeister Francisco de la Torre erklärte, die Stadt werde die Konsequenzen des Gerichtsurteils umsetzen.
Rückzahlungen sollen erfolgen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Mobilitätsstadträtin Trinidad Hernández verwies darauf, dass die zuständigen Verwaltungs- und Einzugsstellen die einzelnen Bußgeldverfahren prüfen müssen.
Für die Abwicklung kommunaler Abgaben und Sanktionen ist unter anderem die städtische Einrichtung Gestrisam zuständig.
Die Stadt arbeitet zugleich an einer Neufassung der ZBE-Vorschriften.
Nach aktuellen Berichten könnte die Ausarbeitung mehrere Monate dauern.
Was sollten Autofahrer jetzt tun?
Wer wegen der Niedrigemissionszone in Málaga einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte zunächst den genauen Stand seines Verfahrens feststellen.
Dafür sind insbesondere das Aktenzeichen, das Datum des Bescheids, der vorgeworfene Verstoß und gegebenenfalls ein Zahlungsnachweis wichtig.
Betroffene sollten:
- Den Bußgeldbescheid und alle Schreiben der Stadt aufbewahren.
- Prüfen, ob bereits bezahlt oder Einspruch eingelegt wurde.
- Bei einem noch offenen Verfahren die angegebenen Rechtsmittelfristen beachten.
- Bei bereits bezahlten Strafen die offiziellen Hinweise der Stadt zu möglichen Rückzahlungen verfolgen.
- Bei Unklarheiten direkt bei der zuständigen Verwaltungsstelle nachfragen.
Wichtig: Die Einstellung neuer Bußgelder bedeutet nicht, dass bereits laufende Einspruchs- oder Zahlungsfristen automatisch entfallen.
Wer einen aktuellen Bescheid erhält, sollte deshalb nicht allein aufgrund der Medienberichte untätig bleiben.
Wo können Betroffene Informationen erhalten?
Die Stadt Málaga veröffentlicht Informationen zu kommunalen Verwaltungsverfahren und zur Mobilität über ihre offiziellen Internetseiten.
Für Fragen zu bereits verhängten Bußgeldern ist die zuständige Stelle entscheidend, die auf dem jeweiligen Bescheid angegeben ist.
Offizielle Anlaufstellen:
- Gestrisam – Städtische Steuer- und Verwaltungsstelle Málaga
- Stadtverwaltung Málaga
- Mobilitätsinformationen der Stadt Málaga
Eine speziell für die Rückzahlung aller ZBE-Bußgelder eingerichtete allgemeine Antragsstelle ist bislang nicht bestätigt.
Bedeutet das Urteil das Ende der Niedrigemissionszone?
Nein. Das Gericht hat die bisherige kommunale Regelung aufgehoben, nicht grundsätzlich die Einrichtung von Niedrigemissionszonen in Spanien untersagt.
Die spanische Gesetzgebung verpflichtet größere Städte grundsätzlich dazu, Maßnahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen einzuführen.
Málaga will deshalb eine neue ZBE-Regelung erarbeiten.
Dabei muss die Stadt insbesondere berücksichtigen, dass vergleichbare Fahrzeuge nicht allein aufgrund ihrer kommunalen Registrierung unterschiedlich behandelt werden dürfen, sofern dafür keine rechtlich tragfähige Grundlage besteht.
Wie die künftigen Zufahrtsregeln aussehen werden und wann sie in Kraft treten, steht noch nicht fest.
Unsere Einordnung: Für Autofahrer zählt jetzt Rechtssicherheit
Die Gerichtsentscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf Autofahrer aus Benalmádena und anderen Gemeinden der Costa del Sol, die regelmäßig nach Málaga fahren.
Besonders relevant ist die beanstandete Ungleichbehandlung: Fahrzeuge mit vergleichbaren Umwelteigenschaften wurden je nach kommunaler Registrierung unterschiedlich behandelt.
Mit der Aussetzung der Bußgelder ist diese konkrete Sanktionspraxis zunächst gestoppt.
Für Betroffene ist die Angelegenheit damit jedoch nicht abgeschlossen. Solange die Stadt keine einheitliche Regelung zur Behandlung bereits verhängter Strafen veröffentlicht, bleibt unklar, welche Verfahren eingestellt und welche Zahlungen erstattet werden.
Die politische Forderung nach automatischer Rückzahlung ist von der tatsächlichen Rechtslage zu unterscheiden.
Wichtig wäre deshalb eine verständliche offizielle Information der Stadt Málaga, aus der hervorgeht, welche Autofahrer betroffen sind, welche Fristen gelten und ob Rückzahlungen automatisch oder nur auf Antrag erfolgen.
Quellen: La Voz de Málaga, 16. Oktober 2026; Europa Press, 13. und 15. Oktober 2026; Cadena SER Málaga, 13. Oktober 2026.
Originalartikel von La Voz de Málaga
Bericht zur gerichtlichen Klarstellung und Aussetzung der Bußgelder
Bericht über die Forderung nach Rückzahlungen auf Provinzebene

